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Wenn Sie einen höheren Betrag spenden wollen oder einen anderen Weg bevorzugen, hier unsere Bankverbindung (Parteispenden sind zu 50% steuerlich abzugsfähig! Bitte beachten Sie dazu den Abschnitt 'Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden' unten auf dieser Seite).

Spendenkonto:
DIE LINKE. KV Soltau-Fallingbostel
Kto.-Nr. 241 3900 900
BLZ 240 60 300
Volksbank Lüneburger Heide eG

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Online-Spende bis 200 Euro
Welchen Betrag möchten Sie dem Kreisverband Soltau-Fallingbostel der Partei DIE LINKE. spenden?
Das Parteiengesetz verbietet uns, anonyme Spenden anzunehmen.
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Hiermit ermächtige ich dem Kreisverband Soltau-Fallingbostel der Partei DIE LINKE., den oben abgegebenen Betrag per
Lastschrift von folgendem Konto abzubuchen:
Für Rückfragen geben Sie uns bitte Ihre Mailadresse an:
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 EUR jährlich, werden gem. § 34g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825 EUR bzw. 1.650 EUR, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von
1.650 EUR bzw. 3.300 EUR gem. § 10 b Abs. 2  EStG steuerlich abzugsfähig.
Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern somit das
zu versteuernde Einkommen, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung
nach § 34g EStG gewährt worden ist.