Oldenburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am vergangenen Mittwoch die EWE-Gaspreiserhöhungen für teilweise unwirksam erklärt. Betroffene Kunden können jetzt Rückerstattungen für Preiserhöhungen ab April 2007 gerichtlich geltend machen.
Hans-Henning Adler (Bild), Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der LINKEN, war selbst einer der klagenden Parteien, die jetzt beim Bundesgerichtshof einen Erfolg gegen die EWE erstritten haben. Er erklärte dazu: "Für die so genannten Sondertarifkunden (85 % aller EWE-Kundenkunden) ist die Entscheidung ein Riesenerfolg, weil sie die Tariferhöhungen ab 1.4.2007 zurückfordern können. Ich empfehle folgendes Schreiben an die EWE zu richten:
'Rechnen Sie bitte meine EWE-Gasabrechnungen für die Zeit an 1.4.07 auf das nach dem Urteil des BGH vom 14.7.10 zulässige Maß um und erstatten Sie den sich daraus ergebenden Betrag auf mein Konto...' Sollte die EWE nicht zahlen, müssten die Sondervertrags-kunden bis zum 31.12.10 klagen, weil andernfalls ihre Erstattungsforderung verjährt.
Die EWE hatte die meisten Verträge mit ihren Kunden als Sondertarifkunden ausgestaltet, weil sie in diesem Fall eine deutlich geringere Konzessionsabgabe an die Stadt Oldenburg zahlen musste. Dieser Trick fällt ihr jetzt auf die eigenen Füße.
Aber auch die Tariferhöhungen aus der Zeit vor dem 1.4.2007 sind noch im Spiel. Für diese Frage hat der BGH die Rechtsstreite an die Vorinstanzen, Landgericht bzw. Oberlandesgericht Oldenburg, zurückverwiesen, weil dort noch über die Billigkeit der Tariferhöhungen entschieden werden muss. Der EWE-Sprecher Haferkamp hat dazu in der NWZ falsch informiert. Es gibt bislang eben noch keine "Rechtssicherheit", weil das gerichtliche Verfahren in den Ausgangsprozessen noch gar nicht abgeschlossen ist. Zunächst erwarte ich mit Spannung die schriftlichen Urteilsgründe des BGH. Bislang liegen ja nur zwei Pressemitteilungen vor."
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die von der EWE seit April 2007 in Sonderverträgen verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt, da die EWE-Gaskunden hierdurch unangemessen benachteiligt werden. Betroffen sind rund 600.000 Kunden mit Gas-Sonderverträgen. Mit einer Sammelklage hatten 56 EWE-Kunden aus Ostfriesland und dem Oldenburger Land sowie zwei weitere Einzelkläger gegen die EWE geklagt.